GmbH-Reform und Unternehmergesellschaft
Die klassiche Gesellschaftsform zur Gründung einer unternehmerischen Gesellschaft ist nach deutschem Recht die GmbH.
Als Ersatz der früheren Limited (Ltd.) ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) nach deutschem Recht möglich.
Einige Eckpunkte der Reform bei Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft sind:
- Das Mindeststammkapital der GmbH verbleibt bei 25.000,00 €.
- Die Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden hoch sein; sie müssen nicht mehr durch 50,00 € teilbar sein.
- Auch bei der Ein-Mann-GmbH muss zur Gründung nur noch die Hälfte des Stammkapitals - also 12.500,- € sofort eingezahlt werden.
- Schon bei Gründung der Gesellschaft kann auch ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile übernehmen.
- Mit einem Stammkapital ab 1,00 € kann nunmehr die Unternehmergesellschaft gegründet werden. Diese muss die Bezeichnung tragen "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)". Bei der Unternehmergesellschaft ist eine Rücklage zu bilden, in die ein Teil des Jahresüberschusses einfließt. Bei Erreichen der 25.000,00 € kann sie sodann als GmbH umfirmiert werden.
- Es gibt einen sogenannten Mustergesellschaftervertrag, der die Gründung vereinfachen soll.
Bei konkreten Fragen zur GmbH oder der Unternehmergesellschaft und deren Gründung sind wir Ihnen gerne behilflich.